Lizenzbestimmungen

Gültig ab 01.01.2017

1.    Grundsatz

Grundsätzlich sind die Rechte der Bilder beim Tramclub Basel. Mit dem Kauf erhält der Käufer ausschliesslich die nachfolgend definierten Rechte. Diese Lizenzbestimmungen ersetzen alle vorherigen Lizenzbestimmungen.

2.    Nicht kommerzielle Nutzung

2.1.    Verwendungszweck
Verwendung in Präsentation oder auf Webseiten, inklusive Weitergabe innerhalb dieser Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form. Die Nutzung in Druckerzeugnissen ist ausgeschlossen.

2.2.    Abänderung
Nicht gestattet sind Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage entstellen.

2.3.    Nutzungsrechte

Der Weiterverkauf oder die Weitergabe eines Bildes ist nicht zulässig. Der Käufer erwirbt die Nutzungsrechte für das Bild nicht ausschliesslich. Das Vervielfältigen der Bildmaterialien ist nur für den Eigengebrauch, d.h. für Sicherheitskopien erlaubt.

3.    Kommerzielle Nutzung

3.1.    Verwendungszweck
Die Verwendung für alle Medien ist zulässig (z. B. Drucksachen, Zeitschriften, Web, Präsentationen). Die mehrmalige Verwendung für unterschiedliche Zwecke ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Bild mehrmals gekauft werden.

3.2.    Abänderung
Das Bild kann durch den Käufer für seinen Verwendungszweck abgeändert werden. Nicht gestattet sind Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage entstellen.

3.3.    Nutzungsrechte

Der Weiterverkauf oder die Weitergabe eines Bildes ist nicht zulässig. Der Käufer erwirbt die Nutzungsrechte für das Bild nicht ausschliesslich.

4.    Einschränkungen

Die gekauften Bilder dürfen nicht eingesetzt werden – zum Zwecke von unerlaubten Handlungen, – in porno-graphischem Zusammenhang, – in erniedrigender und entwürdigender Art und Weise für die abgebildeten Person(en) sowie – in erniedrigender und rufschädigender Art für den Tramclub Basel

5.    Unrechtmässige Nutzung der Bilder

Der Käufer hat auf Verlangen die rechtmässige Nutzung von gekauften Bildern zu belegen (z.B. Belegexemplare, Screenshots). Bei jeglicher unberechtigter Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials ist eine Konventionalstrafe von CHF 1000. – an den Tramclub Basel zu bezahlen. Vorbehalten sind Schadenersatzansprüche und rechtliche Schritte.

6.    Urhebervermerk

Die Nennung des Urhebers bei der Verwendung der Bilder ist obligatorisch.
(Beispiel: Peter Sutter, Sammlung Tramclub Basel).